Brauchen Sie Hilfe?

Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Schwyz bietet einmalige finanzielle Unterstützung für:

 

 

Einzelpersonen

  • als Überbrückungshilfe in finanziellen Notlagen, nicht aber an Stelle von Pflichtleistungen der öffentlichen Fürsorge
  • als Aus- und Weiterbildungsbeiträge, nicht aber an Stelle von kantonalen Stipendien oder Studiendarlehen

 

 

Soziale Projekte

  • als Starthilfe
  • zur Förderung zweckgebundener Projekte

Einzelpersonen, Sozialdienste oder andere sozial tätige Institutionen können bei Bedarf das entsprechende GGS-Gesuchsformular ausfüllen und an das Sekretariat schicken.

 

In der Regel dauert es zwei bis drei Wochen bis ein Antrag bearbeitet ist und vom Vorstand ein Entscheid vorliegt.

In Ausnahmefällen muss ein Gesuch an der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden.

s/ Sitzungsdaten