Brauchen Sie Hilfe?
Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Schwyz bietet einmalige
finanzielle Unterstützung für:
Einzelpersonen

- als Überbrückungshilfe in finanziellen Notlagen, nicht
aber an Stelle von Pflichtleistungen der öffentlichen Fürsorge
- als Aus- und Weiterbildungsbeiträge, nicht
aber an Stelle von kantonalen Stipendien oder Studiendarlehen
Sozial tätige Institutionen

- als Starthilfe
- zur Förderung zweckgebundener Projekte
Einzelpersonen, Sozialdienste oder andere sozial tätige Institutionen
können bei Bedarf das entsprechende GGS-Gesuchsformular
ausfüllen und an das Sekretariat schicken.
In der Regel dauert es zwei bis drei
Wochen bis ein Antrag bearbeitet ist und vom Vorstand ein
Entscheid vorliegt.
In Ausnahmefällen muss ein Gesuch an der nächsten Vorstandssitzung
behandelt werden.
Sitzungsdaten 2010:

- Dienstag 25. Mai 2010 (Sitzung und GV)
- Dienstag 24. August 2010
- Dienstag 23. November 2010
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