
Einzelpersonen & Familien
Als Überbrückungshilfe in finanziellen Notlagen, nicht aber an Stelle von Pflichtleistungen der öffentlichen Fürsorge

Soziale Projekte
Als Starthilfe für soziale Projekte (nicht für persönliche Hilfe)
Zur Förderung zweckgebundener Projekte im sozialen Bereich

Ausbildung
Studierende und Auszubildende können einmalige Unterstützungsbeiträge beantragen. Ein Beitrag wird gesprochen, wenn die Ausbildungskosten nicht mit eigenen Mitteln und staatlichen Stipendien gedeckt werden können.
Bewerbungsformulare
Einzelpersonen, Sozialdienste oder andere sozial tätige Institutionen können bei Bedarf das entsprechende GGS-Gesuchsformular ausfüllen und zusammen mit den gewünschten Unterlagen per Post an das Sekretariat schicken.
In der Regel dauert es vier bis sechs Wochen bis ein Antrag bearbeitet ist und vom Vorstand ein Entscheid vorliegt. In Ausnahmefällen muss ein Gesuch an der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden.
Sind Sie interessiert?
Falls Sie uns unterstützen wollen oder selbst unsere Unterstützung beantragen möchten, finden Sie alle Informationen unter: Kontakt.