Sozialpreis
Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Schwyz vergibt seit 2001 jedes Jahr einen Sozialpreis.
Ausgezeichnet werden direkte Dienstleistungen, organisatorische Leistungen sowie Entwicklung und Realisierung innovativer Ideen im Sozialbereich. Die Ausschreibung richtet sich an Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen aus dem Kanton Schwyz, die freiwillige und unbezahlte Arbeit leisten und deren intensives Engagement sich über längere Zeit erstreckt.
Der Preis drückt die Anerkennung für die viele, meist unerkannte Arbeit aus, die Freiwillige täglich leisten, deren Wert für die Gesellschaft nicht hoch genug geschätzt werden kann.
Reglement und Bewerbungsformulare können hier abgerufen werden.
Ferienpass
Die Idee des Ferienpasses ist in weiten Teilen der Schweiz fest verankert. Dieses Angebot für Kinder beinhaltet verschiedene kreative Workshops und Angebote, um den Kindern, die in der Ferienzeit zu Hause bleiben, Spass und Austausch in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Im Kanton Schwyz werden im inneren und im äusseren Kantonsteil Ferienpassaktionen durchgeführt.
Der Vorstand der Gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Schwyz GGS hat beschlossen, die verschiedenen Ferienpass-Aktionen im Kanton Schwyz finanziell zu unterstützen. Für jeden verkauften Ferienpass wird den Organisationsteams Fr. 5.- überwiesen. Falls Sie ein ausserordentliches Projekt planen, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Voraussetzung ist, dass Organisation und Durchführung ehrenamtlich erfolgen. Das Geld kann für die Durchführung der Aktivitäten oder für die Verbilligung der Ferienpässe verwendet werden.
Ausbezahlt werden die Beiträge nach Ablauf des Programms, spätestens Mitte November.
Gesuchsformulare können hier abgerufen werden.
Bewerbungsformulare
Einzelpersonen, Sozialdienste oder andere sozial tätige Institutionen können bei Bedarf das entsprechende GGS-Gesuchsformular ausfüllen und zusammen mit den gewünschten Unterlagen per Post an das Sekretariat schicken.
In der Regel dauert es vier bis sechs Wochen bis ein Antrag bearbeitet ist und vom Vorstand ein Entscheid vorliegt. In Ausnahmefällen muss ein Gesuch an der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden.
Sind Sie interessiert?
Falls Sie uns unterstützen wollen oder selbst unsere Unterstützung beantragen möchten, finden Sie alle Informationen unter: Kontakt.